AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. matrix engineering

1. Für alle Lieferungen und Leistungen, auch künftige, gelten nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Stillschweigen gilt nicht als Genehmigung. Angebote sind freibleibend, Abbildungen in Katalogen und Prospekten sind unverbindlich und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.

2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, wobei wir keine Verbindlichkeit für billigsten Versand übernehmen. Wir behalten uns vor, die Lieferung hinauszuschieben bzw. abzulehnen. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Waren unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und dergl., auch in der Person unserer Lieferanten, entbinden für die Dauer und in dem Umfang der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten versichert. Beschädigte, erkennbar benutzte oder verschmutzte Ware wird nicht zurückgenommen.

Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

3. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware durch den Käufer schriftlich erfolgen. Rücksendungen bedürfen in jedem Einzelfall unserer schriftlichen Zustimmung. Soweit unser Einverständnis für Rücknahme besteht, werden mindestens 10% des Warennettowertes, mindestens € 10.- berechnet.

4. Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung netto Kasse zu leisten. Verzug tritt ohne besondere Mahnung mit dem 30. Tag nach Rechnungsstellung ein. Danach werden bankübliche Verzugszinsen, mindestens 4% über dem gültigen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Aufträge können per Nachnahme erhoben werden. Verweigert der Kunde eine avisierte Nachnahmesendung, so gehen alle Kosten des Versandes und der Rücksendung zu seinen Lasten. Zusätzlich wird ein Bearbeitungszuschlag von 15% des Warennettowertes, mindestens € 15.- berechnet.

5. Wir begleichen die Rechnungen unserer Lieferanten mit 2% Skonto innerhalb von 8 Tagen oder netto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung.

6. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung ist nur statthaft, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7. Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegenüber dem Käufer zustehenden Forderungen das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor (§ 455 BGB). Der Eigentumsvorbehalt erlischt bei zahlungshalber angenommenen Schecks und Wechseln erst mit deren Einlösung und dem Wegfall unserer scheck- und wechselmäßigen Haftung. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen und Rechte gehen ohne besondere Vereinbarung mit dem Weiterverkauf auf uns über. Bei Pfändung der Waren muß der Käufer uns unverzüglich Mitteilung machen.

8. Für erhebliche Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, wird wahlweise Nachbesserung, Ersatz, Wandlung oder Kaufpreisminderung gewährt. Angaben zu Maßen, Gewicht, Funktionen, Werkstoffen, Wert und dergl. sind Beschreibungen, keine Zusicherung von Eigenschaften.

9. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten in jedem Fall die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht sowie die gesetzlichen Verjährungsfristen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), auch für Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften vorliegt und dafür gehaftet werden muß.

10. Die etwaige Ungültigkeit von Teilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat auf die Gültigkeit der anderen Teile keinen Einfluß. Für Nichtkaufleute gelten diese Bedingungen mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Einschränkungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle gegenseitigen Ansprüche München, soweit gesetzlich zulässig. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht, insbesondere BGB und HGB.