Seit 1969 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland Vorschriften zur Begrenzung von Schadstoffen aus KFZ-Motoren. Aufgrund einer EG-Richtlinie müssen neu in den Verkehr gelangte Fahrzeuge auf einem Fahrleistungs-Prüfstand ein Abgasverfahren (EU/ECE-Fahrzyklus) durchlaufen.
Der Kraftfahrzeugverkehr ist eine der bedeutendsten Quellen von Luftverunreinigungen in Deutschland. Neben Maßnahmen der Verkehrsvermeidung, Geschwindigkeitsreduzuierung und Verkehrsverlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel können auch in Zukunft technische Maßnahmen am Fahrzeug, beispielsweise verbesserte Katalysatoren für Ottomotoren sowie Rußfilter und Katalysatoren für Dieselmotoren, erheblich zur Verminderung der Schadstoffemissionen des Straßenverkehrs beitragen. Hierfür sind die gesetzlichen Voraussetzungen dürch Einführung und Verschärfung von Abgasvorschriften im Rahmen der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Wichtige Schritte hierzu wurden nach Verabschiedung der heute gültigen sowie der 1995/96 und 199/2000 beabsichtigten Schadstoffgrenzwerte für Personenkraftwagen und schwere Nautzfahrzeuge (LKW und Busse) bereits erreicht. Die Schadstoffgrenzwerte des Dreistufenkonzeptes der Bundesregierung für diese beiden Fahrzeugkategorien zeigen die folgende Tabellen:
0,68 g/kWh für Motoren mit weniger als 85 kW
CO: Kohlenmonoxid
HC: Kohlenwasserstoffe
NOx: Stickoxide
Auch für weitere Fahrzeugkategorien, wie motorisierte Zweiräder und Mopeds, leichte Nutzfahrzeuge (Nutzfahrzeuge unter 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht), sowie für Verbrennungsmotoren in mobilen Maschinen und Geräten, wie zum Beispiel Zugmaschinen, Baumaschinen, Arbeitsmaschinen, Lokomotive, Freizeit- und Berufsschiffahrt, sind EU-Abgesrichtlinien in Vorbereitung oder werden in Kürze verabschiedet. Das Umweltbundesamt erarbeitet in diesem Zusammenhang die technisch-wissenschaftlichen Grundlagen für die Meßverfahren und Schadstoffgrenzwerte der verschiedenen Richtlinien.